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Preisbindung
Theoretisch werden die Preise in der Bundesrepublik Deutschland nach dem Prinzip von Angebot und Nachfrage gebildet.
So können Gebrauchs- bzw. Konsumgüter beispielsweise wie Benzin oder Lebensmittel in München teurer oder billiger als in Leipzig sein. Verkaufspreise für den Endverbraucher dürfen vom Hersteller/ Produzenten nicht festgeschrieben, bestenfalls "empfohlen" werden ("Unverbindliche Preisempfehlung").
Der Pressemarkt ist diesbezüglich eine Ausnahme.
Durch eine subjektive Preisfindung eines Händlers bestünde die Gefahr, dass Zeitungen und Zeitschriften unter Umständen zu einem regional so hohen Verkaufspreis führen könnten, welcher dem Leser einen Erwerb unmöglich machen würden.
Als Beispiel wäre der Verkauf von politischen Presseprodukten anzuführen, deren Verbreitung, z.B. aufgrund anderer politischer Orientierung eines Händlers, über einen hohen Abverkaufspreis maßgeblich eingeschränkt werden könnte.
Die Preisbindung soll somit die Schaffung von Marktbarrieren verhindern und den freien Zugang zu Informationsquellen im Sinne der Verfassung gewährleisten.
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