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Was ist Remissionsrecht?

Remissionsrecht.

Durch die Vorgabe des Abgabepreises hat ein Zeitschriftenhändler nicht die charakteristischen Möglichkeiten der Preis- bzw. Erlöskalkulation. Die Möglichkeit über die Preisfindung etwaige unverkaufte Exemplare einer Zeitschrift zu integrieren, um einen unternehmerischen Gewinn zu erwirtschaften besteht somit nicht.
Während also z.B. ein Obsthändler den Verkaufspreis von Äpfeln so festlegt, dass die verkaufte Ware den "Verlust" des voraussichtlich verderbenden, unverkauften Teiles kompensiert, wird dem Zeitschriftenhandel durch die Verlage ein Remissionsrecht eingeräumt.
Unverkaufte Exemplare einer Ausgabe können demzufolge an den Verlag "zurückgegeben" (remittiert) werden. Der jeweilige Händler erhält hierfür eine Gutschrift.
Der Verlag trägt also das marktwirtschaftliche Risiko. Bei der Absatzplanung ist dieses unbedingt zu berücksichtigen, denn nicht jedes ausgelieferte Exemplar ist ein verkauftes Exemplar!

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